Grundsätzlich gilt:
Sie können sich jederzeit ohne Beachtung besonderer Voraussetzungen an mich wenden. Die Formalitäten der Antragstellung werden von mir in Absprache mit Ihnen übernommen.
Welche Schritte sind zur Aufnahme
einer Therapie erforderlich?
- Telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch direkt in der Praxis (0351 8119300)
- Vorlage einer Überweisung zur Therapie oder Bescheinigung zur Befreiung von der Praxisgebühr oder Entrichtung der Praxisgebühr beim ersten Termin in der Praxis
- Bis zu 5 Probesitzungen ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse
- Für gesetzlich Versicherte: Psychiatrische, allgemeinärztliche oder sonstige fachärztliche Untersuchung ("Konsil") auf Veranlassung des Psychotherapeuten vor Beantragung der Therapie
- Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (bzw. sonstigen Sozialleistungsträger) durch Therapeuten und Patienten
- Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie